Covid-19: Bundesbehörden wollen Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse verstärken

Bern, 03.10.2023 - Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) anerkennt in ihrem Bericht zur «Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch den Bundesrat und das BAG zur Bewältigung der Coronakrise» den Einbezug der Wissenschaft durch den Bund. Sie hält aber fest, dass in verschiedenen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme vom 29. September 2023 die Einschätzung der GPK-N, dass notwendige Anpassungen nach Auswertung der wichtigsten Evaluationen rasch umgesetzt werden müssen.

Die Covid 19-Pandemie hat deutlich aufgezeigt, wie wichtig aktuelle und zuverlässige wissenschaftliche Erkenntnisse für die Beurteilung und Bekämpfung von Epidemien und generell bei der Bewältigung grosser Krisen sind. Besonders in den ersten Monaten der Pandemie Anfang 2020 war das Wissen über das neue Virus noch gering und die Unsicherheit bei der Einschätzung der Lage entsprechend gross.

Bei der Beurteilung der epidemiologischen Lage und der Festlegung der Covid 19-Massnahmen hat sich der Bundesrat vorwiegend auf die Beurteilung und die Vorschläge des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gestützt. Sie sind beim Bund die zuständigen Stellen für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und arbeiten auch ausserhalb von Krisen mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft zusammen.

Während der Covid-19-Pandemie leisteten wissenschaftliche Expertinnen und Experten des Bundes, Forschende der Universitäten und der ETH, Fachleute der Expertenkommission für Impffragen (EKIF) und die unabhängige Science Task Force (STF) einen wesentlichen Beitrag, um die Pandemie besser zu verstehen und zu bewältigen. Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass wissenschaftliche Studien, insbesondere bei unvollständiger oder unklarer Datenlage, jeweils mit Unsicherheiten behaftet sind und sich der Erkenntnisstand stetig weiterentwickelt.

Empfehlungen werden rasch umgesetzt
Die GPK-N kommt in ihrer Evaluation zum Schluss, dass das BAG in der Pandemie die wissenschaftlichen Erkenntnisse teilweise angemessen genutzt hat und die Nutzung der Erkenntnisse im Laufe der Krise verbessert werden konnte. Dennoch zeigt sich für die GPK-N Verbesserungsbedarf, den sie in acht Empfehlungen festhält.

Sie empfiehlt etwa, die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Aufarbeitung der Bewältigung der Covid-19-Pandemie in den rechtlichen und strategischen Grundlagen genauer zu regeln, und zwar nicht nur für den Umgang der Behörden in Bezug auf die Epidemienbekämpfung, sondern auch allgemein im Rahmen des zukünftigen Risiko- und Krisenmanagements des Bundes.

Weiter ersucht die GPK-N den Bundesrat etwa, sicherzustellen, dass in den Entscheidungsgrundlagen künftig die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ansichten zum jeweiligen Thema, aber auch die Punkte, über welche Unsicherheit herrscht oder bei denen Meinungen auseinandergehen, transparent und zusammenfassend dargestellt sind.

Der Bundesrat misst den Lehren, die aus der Covid 19-Pandemie zu ziehen sind, grosse Bedeutung bei und ist bereit, die Empfehlungen der GPK-N aus dem Bericht zu berücksichtigen. Sie werden, wo nicht schon umgesetzt, in die laufenden Arbeiten einfliessen – etwa in die Überarbeitung des Pandemieplans oder die Revision des Epidemiengesetzes.


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